AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


- Stand: 13.04.2013 -

 

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I. Allgemeines
1. Nachstehende Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Warenlieferungen. Abweichungen hiervon bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.Ein wirksamer Vertrag mit dem Einzelunternehmen Dipl.-Ing.(FH) Karlheinz Boenke - Creative Car Care Products kommt nur bei unserer schriftlichen Auftragsannahme, auch per E-Mail oder Fax, zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Auftragserteilung des Kunden erfolgt durch Bestellung.
3.Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Dies gilt nicht, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt und die Rechnung übersandt haben.
4.Die Berechnung geschieht grundsätzlich zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.Warenrücknahmen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung; wir sind in diesem Falle berechtigt, die entstandenen Rücknahmekosten zu berechnen.
6.Umtausch von gelieferter Ware kann nur mit unserer ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung erfolgen. Wir sind berechtigt, entstandene Kosten sowie Wertminderung zu berechnen.

II.Lieferung und Versand
1.Unsere Lieferfristen gelten annähernd, es sei denn, dass wir schriftlich eine verbindliche Lieferfrist zugesagt haben.
2.Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf den Abgang der Ware ab Werk oder Versandstelle. Höhere Gewalt und andere nicht von uns zu vertretende Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrags in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoff- und Energiemangel, Maßnahmen staatlicher Behörden sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, berechtigen uns, den Liefertermin entsprechend zu verschieben, oder, sofern durch die vorgenannten Ereignisse die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich wird, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche zustehen.
3.Im Falle des Lieferverzuges ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag erst nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten Nachfrist von 3 Wochen berechtigt. Treten die unter 2. genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt ein, in dem wir uns im Verzug befinden, so verlängert sich die Nachfrist entsprechend der Dauer der von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerung.
4.Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen sind zulässig.
5.Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen durch die vorteilhafteste Verkehrsverbindung, ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung, stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

III.Beanstandungen und Mängelrügen
1.Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung und Rügen wegen offensichtlicher, bei Kaufleuten auch erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen; versteckte Mängel spätestens nach 5 Tagen, offene Mängel sofort.
2.Andere Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3.Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Abschnitt IV.

IV.Gewährleistung
1.Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und die von uns ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der in Auftrag gegebenen Lieferung beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
2.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Versand der Ware an unseren Kunden.
3.Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Erzeugnisses. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Das Erzeugnis ist zum Zwecke der Prüfung, Instandsetzung bzw. der Ersatzlieferung an uns oder eine von uns benannte Versandstelle einzusenden. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist; im Übrigen gilt Ziffer II.5.
4.Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht - auch nicht durch entsprechende Änderung des beanstandeten Erzeugnisses - in der Lage sind, den Mangel zu beheben oder Ersatzlieferung zu leisten oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen gilt.
5.Die Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt worden sind.
6.Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise des Erzeugnisses durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische oder sonstige nicht von uns zu vertretende Einwirkungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Auftraggeber Konstruktion oder Material vorgeschrieben hat.
7.Im Rahmen der vorstehenden Gewährleistung haften wir in erster Linie auf Abtretung der gegen unsere Lieferanten zustehenden Rechte und selbst nur subsidiär nach Maßgabe dieser Bedingungen.
8.Im übrigen gelten die besonderen Gewährleistungsbestimmungen, die sich aus den der verkauften Ware beigegebenen Garantieunterlagen ergeben.

V.Haftung
1.Wir haften auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzuges, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Delikt - auch im Zusammenhang mit Mängelgewährleistung - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den üblicher- und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
2.Die Haftung aufgrund zwingend gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

VI.Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
1.Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Im Falle der Verarbeitung der Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an den entstehenden Sachen Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unter Miteigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe der Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Preises für den von uns gelieferten Gegenstand zum Wert der neu entstandenen Sache.
2.Wir gestatten unseren Auftraggebern widerruflich die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab; diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung. aller Ansprüche nach Abschnitt VII.1. Sind wir nur Miteigentümer der weiterveräußerten Sache, ist nur der entsprechende Teilbetrag der Forderung an uns abgetreten. An uns abgetretene Geldforderungen dürfen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges eingezogen werden, solange wir diese Einzugsermächtigung nicht widerrufen haben. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
3.Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Sachen oder Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.Tritt einer der in Abschnitt VII 4. genannten Fälle ein, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und zu diesem Zweck ungehindert die Geschäfts- und Lagerräume des Käufers zu betreten sowie, die abgeholte Ware nach unserer Wahl zu verwerten. Weitergehende Rechte unsererseits werden durch die Inbesitznahme der Vorbehaltsware nicht berührt. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
5.Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

VII.Zahlungen
1.Zahlungen sind gemäß den von uns festgelegten Zahlungsbedingungen bzw. den auf den Rechnungen vermerkten Vereinbarungen zu leisten, sie werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
2.Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Von Kaufleuten kann ein Zurückbehaltungsrecht in keinem Falle geltend gemacht werden.
3.Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt angenommen, Diskont-, Wechselspesen und Kosten trägt der Auftraggeber.
4.Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich oder werden uns nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte für eine von vornherein ungünstige Vermögenslage bekannt, so sind wir berechtigt alle Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen auch soweit sie gestundet sind, sofort fällig zu stellen. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen; dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
5.Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 10% berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist.
6.Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen netto Kasse.

VIII. Gerichtsstand; anzuwendendes Recht
1.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Euskirchen, wenn der Kunde
- Vollkaufmann ist oder
- keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder
- nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz/seiner Niederlassung zu verklagen.
2.Hinsichtlich aller Rechte und Ansprüche aus den einzelnen Verträgen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts oder sonstigen Konventionen über das Recht des Warenverkaufs sind ausgeschlossen.
3.Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

IX.Widerruf

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unsererPflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Dipl.-Ing.(FH) Karlheinz Boenke - Creative Car Care Products,
Margarete-Metz-Str. 19,
53881 Euskirchen
info@ccc-products.com    (Aktualisierung vom 05.05.2014)

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben. Das vorstehende Widerrufsrecht gilt weiterhin nicht, wenn die gelieferte Ware nach Ihren Spezifikationen für Sie angefertigt worden ist.